Zertifizierungen und Produktkennzeichnungen
Vegan
Zurzeit gibt es in der EU-Lebensmittelgesetzgebung keine rechtsverbindliche Definition des Begriffs „vegan“. In nachfolgender Stellungnahme wird erläutert, welche Kriterien CSM Ingredients für die Produktbezeichnung „vegan“ zugrunde legt:
CSM Ingredients deklariert Produkte grundsätzlich nur dann als „vegan“, wenn für deren Herstellung keine Inhaltsstoffe tierischen Ursprungs verwendet werden und wenn im Produktionsprozess Vorkehrungen getroffen wurden, die einen potenziellen Eintrag von Stoffen tierischen Ursprungs vermeiden.
Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der aktuellen Position der European Vegetarian Union. Diese besagt, dass
- vegane und nicht-vegane Produkte auf derselben Maschine/Linie produziert werden dürfen, sofern geeignete Maßnahmen getroffen werden, die eine Kontamination vermeiden,
- Verunreinigungen aus vegan-vegetarischer Sicht kein ethisches Problem darstellen, da sie nicht zum vermehrten Einsatz von Tieren beitragen und
- die EU-Verordnungen zur Kennzeichnung von Allergenen sicherstellen, dass sich Betroffene über diesen Aspekt eines Lebensmittels informieren können.
Wir weisen darauf hin, dass sich der nichtwillentliche Eintrag von Rohwaren tierischen Ursprungs auch bei Einhaltung bester Herstellungspraxis nicht vollständig ausschließen lässt. Daher erfolgt auch auf veganen Produkten eine Kennzeichnung allergener Inhaltsstoffe tierischen Ursprungs.
Der Begriff „vegan“ und seine genaue Definition unterliegen aufgrund von Diskussionen und wechselnden Positionen innerhalb der EU einem stetigen Wandel. CSM Ingredients behält sich daher das Recht vor, den Begriff „vegan“ für seine Produkte nachträglich zu überarbeiten, sollten sich die Interpretation des Begriffes oder die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern. Wenn Sie über den Inhalt dieses Statements hinaus Fragen haben, kontaktieren Sie uns gern.
Clean Label
Produkte von MeisterMarken, die dem Verbraucherwunsch nach natürlichen Inhaltsstoffen entsprechen, werden mit dem Clean-Label-Signet ausgezeichnet. Die Clean-Label-Produkte überzeugen mit
- einem Höchstmaß an Ursprünglichkeit,
- ausgewählten Rohstoffen und
- besten Verarbeitungseigenschaften.
Das produktgruppenübergreifende Clean-Label-Sortiment bietet authentischen Genuss und außerordentliche Vielfalt für Konsumenten, die unverfremdete Produkte bevorzugen.
Alles Gute – Natürlich genießen
Authentizität und Naturbelassenheit von Backwaren, die eigene gesunde Lebensweise und eine ausgewogene Ernährung spielen eine immer größere Rolle bei den Kaufentscheidungen Ihrer Kunden.
Das Alles-Gute-Siegel von Ulmer Spatz zeichnet deklarationsfreundliche Produkte mit einem Höchstmaß an Natürlichkeit aus. Auch ohne Zutaten wie z. B. Stabilisatoren, Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder gehärtete Fette sind die Alles-Gute-Produkte technisch höchst leistungsfähig, und bieten ganz natürlich erstklassige Backresultate.
Unser breites Sortiment an Alles-Gute-Produkten für jeden Anwendungsbereich macht es Ihnen leicht, Ihren Kunden ursprüngliche Produkte in hoher Qualität anzubieten.
Unsere Alles-Gute-Produkte sind ohne:
- Emulgatoren (Dawe, CSL, Monoglycerid)
- Phosphate
- gehärtete Fette
- Konservierungsstoffe
- Farbstoffe
- Cystein
- Aromen
- Stabilisatoren
RSPO – Roundtable of Sustainable Palm Oil
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Die internationale Plattform „Roundtable of Sustainable Palm Oil” (RSPO) setzt sich für die nachhaltige Produktion von Palmöl und den Schutz des Ökosystems ein. Die RSPO-Grundprinzipien stärken die Rechte der Bevölkerung in den Palmöl-Anbaugebieten und gewährleisten, dass bei Neuanlage von Plantagen keine Primärwälder oder Gebiete mit hohem Naturschutzaspekten betroffen sind.
CSM verwendet RSPO-zertifiziertes Palmöl in zwei Stufen:
- Eingesetztes Palmöl ist nach dem Modell „Segregation“ zertifiziert
- Eingesetztes Palmöl ist nach dem Modell „Mass Balance“ zertifiziert
Überprüfen Sie unsere Fortschritte bei www.rspo.org.
RSPO Segregation zertifizierte Produkte Alle ansehen
RSPO Mass Balance zertifizierte Produkte Alle ansehen
EU-Bio-Kennzeichnung
Die Bio-Kennzeichnung in Deutschland unterteilt sich in ein verpflichtendes europäisches Bio-Logo und ein freiwilliges staatliches Bio-Logo. Weiterhin gibt es verschiedene Organisationen wie z. B. demeter, die ein eigenes Bio-Logo haben. Hier nun die wichtigsten Fakten zum EU-Bio-Logo und dem staatlichen, deutschen Bio-Logo.
Seit Juli 2010 tragen alle verpackten Bio-Lebensmittel, die innerhalb der EU hergestellt werden, das EU-Bio-Logo. Es besteht aus einem stilisierten Blatt auf grünem Hintergrund. Ergänzt von der Codenummer der Kontrollbehörde oder der Kontrollstelle, die für die Kontrolle des Unternehmers zuständig ist, der den letzten Erzeugungs- oder Aufbereitungsvorgang vorgenommen hat. Diese Nummer gilt für verpackte und unverpackte Lebensmittel. Weiterhin muss die Herkunft von landwirtschaftlichen Zutaten angegeben werden. Das unterteilt sich in
- „EU-Landwirtschaft“, wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe zu mind. 95 % in der EU erzeugt wurden
- „Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in Drittländern zu mind. 95 % erzeugt wurden
- „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe zum Teil in der Union und zum Teil in einem Drittland erzeugt wurden.
Diese Logo Angaben garantieren die Einhaltung aller Vorgaben der Öko-Verordnung in der jeweils, gültigen Fassung. Voraussetzung für die Verwendung der Bio-Kennzeichnung ist, dass mindestens 95 % der landwirtschaftlichen Zutaten aus der Bio-Produktion stammen.
Die Grundpfeiler der ökologischen Herstellung und Weiterverarbeitung sind:
- Garantierte Gentechnikfreiheit
- Artgerechte Tierhaltung mit mehr Bewegungsfreiheit im Stall und auf der Weide
- Keine vorsorgliche Behandlung der Tiere mit Antibiotika
- Ökologisches Futter für die Tiere
- Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
- Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel
- Umwelt- und ressourcenschonende Bewirtschaftung der Flächen
- Inkaufnahme von niedrigeren Erträgen
Die so hergestellten Lebensmittel – insbesondere frisches Obst und Gemüse – enthalten viel weniger Rückstände (Kontaminanten) von Pflanzenschutzmitteln.
Das deutsche Bio-Siegel
Zusätzlich zum verpflichtenden EU-Bio-Logo können Hersteller ihre Bio-Waren weiterhin mit dem sechseckigen Bio-Siegel und der Prüfstellennummer kennzeichnen. Dieses Logo wurde 2001 als eine gemeinsame Bio-Kennzeichnung in Deutschland eingeführt, bereits früher gab es verschiedene Logos von einzelnen Bio-Verbände wie z.B. demeter oder bioland.
Das deutsche Bio-Logo ist kein verpflichtendes Logo. Es ist freiwillig und richtet sich aber nach den EU-Bio-Vorgaben. Auf Grund des hohen Bekanntheitsgrades kann das deutsche Bio-Logo neben dem EU-Bio-Logo verwendet werden. Die Verwendung bedarf einer Registrierung in der Bio-Siegel-Datenbank.
Bio-Produkte mit EU-Bio-Kennzeichnung
Bio-Produkte mit deutschem Bio-Siegel